Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmacht

Gestaltungsmöglichkeiten für den Ernstfall bei zusammen und getrennt lebenden Eltern sowie bei alleinigem und gemeinsamem Sorgerecht

Wer soll zum Vormund bestellt werden, wenn ein alleine sorgeberechtigter Elternteil oder biede sorgeberechtigten Elternteile versterben bzw. die Sorge aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können?

Der erfahrene Fachanwalt für Familienrecht zeigt Ihnen in lockerer Runde auf, wie Sie für den Ernstfall Vorsorge treffen können und auch, wie sie Personen zum Vormund vorschlagen oder von der Vormundschaft ausschließen können.

Eine Einzelberatung findet nicht statt!

 

Infos:                 Roland Anders                    0 64 31  28 85 88
Fachanwalt für Familienrecht

Termine:            Do, 23.04.  und  22.10.200               19.30 Uhr

Gebühr:            5 €, Voranmeldung ist erforderlich!

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